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   LAG Düsseldorf, 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09   

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LAG Düsseldorf, 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09 (https://dejure.org/2010,1782)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09 (https://dejure.org/2010,1782)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. März 2010 - 12 Sa 1512/09 (https://dejure.org/2010,1782)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urlaubsabgeltung bei einzelvertraglich vereinbarter Übertragung des Urlaubsanspruchs

  • LAG Düsseldorf PDF

    Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG, § 1, § 7, § 13 BUrlG
    Urlaubsübertragung bei Arbeitsfähigkeit

  • Betriebs-Berater

    Urlaubsübertragung bei Arbeitsfähigkeit

  • hensche.de

    Urlaubsabgeltung, Befristung, Europarecht

  • Betriebs-Berater

    Urlaubsübertragung bei Arbeitsfähigkeit

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Erholungsurlaub

  • RA Kotz

    Erholungsurlaub - Auszahlungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltung bei einzelvertraglich vereinbarter Übertragung des Urlaubsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heldt-zuelch.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Übertragung von Urlaubsansprüchen auf Folgejahre

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mindesturlaub ist unbefristet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1972 (Ls.)
  • NZI 2010, 57
  • BB 2010, 1276
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (19)

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2008 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Art. 7 - Recht auf

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09
    Für die Auffassung der Kammer streitet weiterhin die nach Art. 9 der ILO-Convention 132 gebotene völkerrechtsfreundliche Interpretation (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak 24.01.2008 - C-350/06 Schultz-Hoff - Fn. 43; vgl. Fn. 53: "Dies habe zur Folge, dass nicht derjenige sanktioniert werde, der die Rechtsverletzung zu vertreten habe [der Arbeitgeber], sondern derjenige, der nicht imstande sei, sein Recht durchzusetzen [der Arbeitnehmer]").

    Indessen verfängt dieser Einwand schon deswegen nicht, weil nach den EuGH-Urteilen vom 20.01.2009 - C-350/06 Schultz-Hoff - und vom 10.09.2009 - C-277/08 Vicente Pereda - der Ausgangspunkt der BAG-Rechtsprechung, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch gemäß § 7 Abs. 3 BUrlG befristet sei, nicht mehr zu verteidigen ist (vgl. Schlachter RdA 2009, Sonderbeilage zu Heft 5, 33 f.).

    So obliegt es schon nach der Arbeitszeitrichtlinie dem Arbeitgeber zu gewährleisten, dass der Arbeitnehmer die ihm verliehenen Rechte tatsächlich in Anspruch nimmt (vgl. EuGH 07.09.2006 - C-484/04 Kommission/Vereinigtes Königreich - Juris Rn. 42 f., Schlussanträge-Trstenjak 24.01.2008 - C-350/06 Schultz-Hoff - Rn. 62 [2. Satz], 65).

    (44) Die Annahme, dass § 7 Abs. 3 Satz 1 u. Satz 3 BUrlG den Urlaubsanspruch befriste, zeitigt überdies Rechtsunsicherheiten, die ebenfalls mit dem Effektivitätsgrundsatz unvereinbar sind (vgl. EuGH - 16.07.2009 Visciano - Rn. 46, Schlussanträge-Trstenjak - C-350/06 Schultz-Hoff - Rn. 46 ff.).

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09
    des Folgejahres enthält (Kammer 02.02.2009 - 12 Sa 48/06 - Juris Rn. 32 ff., dies nur für den Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit annehmend: BAG 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 61).

    In dieselbe Richtung deutet ein obiter dictum des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 24.03.2009 (- 9 AZR 983/07 - Juris Rn. 49, 68).

    Die Vorinstanz hat daher zu Recht die jüngste Rechtsprechungsänderung (BAG 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 -) dahin ausgewertet, dass die Urlaubsübertragung auf Folgejahre durch einzelvertragliche Vereinbarung (hier: in § 8 des Anstellungsvertrages) möglich sein müsse.

  • LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06

    Anwendung von EU-Recht auf das Bundesurlaubsgesetz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09
    Nach Auffassung der Kammer (Kammer 02.02.2009 - 12 Sa 486/06 - Juris Rn. 32 ff.) kann eine einzelvertragliche Vereinbarung, die von einer zeitlich unbegrenzten Urlaubsübertragung ausgeht, schon deshalb nicht gegen § 7 Abs. 3 BUrlG verstoßen, weil das Bundesurlaubsgesetz selbst keine Befristung des Urlaubsanspruchs auf den 31.12.

    Auf eine übermäßige Erschwernis liefe es hingegen hinaus, vom Arbeitnehmer zu verlangen, dass er - zur Vermeidung des Anspruchsuntergangs zu den Fristen nach § 7 Abs. 3 Satz 1 und 3 BUrlG - alle ihm zur Verfügung stehenden Rechtsschutzmöglichkeiten ausschöpft, um den Urlaubsanspruch durchzusetzen (Kammer 02.02.2009 - 12 Sa 486/06 - Juris Rn. 55, 61-70, Schlachter, a. a. O., Abele RdA 2009, 319 [IV 4]).

    In diesem Licht lässt es das Bundesurlaubsgesetz unter Anwendung der herkömmlichen juristischen Methoden der Gesetzesauslegung an der Voraussehbarkeit der Rechtsfolgen fehlen und sagt vor allem nicht dem Gläubiger (Arbeitnehmer), was er zur Vermeidung des Anspruchsverfalls unternehmen muss (Kammer 25.07.2007 - 12 Sa 944/07 - Juris Rn. 41, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06 - Juris Rn. 77-80, vgl. Genenger, a.a.O., S. 34 f.; ferner EuGH 28.01.2010 - C-406/08 Uniplex - Rn. 39, dazu, dass eine Fristenbestimmung wegen der drohenden Präklusionswirkung hinreichend genau, klar und vorhersehbar sein müsse, um den Erfordernissen der Rechtssicherheit zu genügen).

  • LAG Düsseldorf, 25.07.2007 - 12 Sa 944/07

    Befristung des Urlaubs- und des Urlaubsabgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 3 BUrlG

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09
    Schließlich ist die Konstruktion eines Anspruchs auf "Ersatzurlaub" nach § 275, § 286, § 280 BGB leistungsstörungsrechtlich unstimmig (Kammer 25.07.2007 - 12 Sa 944/07 - Juris Rn. 49 ff.).

    In diesem Licht lässt es das Bundesurlaubsgesetz unter Anwendung der herkömmlichen juristischen Methoden der Gesetzesauslegung an der Voraussehbarkeit der Rechtsfolgen fehlen und sagt vor allem nicht dem Gläubiger (Arbeitnehmer), was er zur Vermeidung des Anspruchsverfalls unternehmen muss (Kammer 25.07.2007 - 12 Sa 944/07 - Juris Rn. 41, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06 - Juris Rn. 77-80, vgl. Genenger, a.a.O., S. 34 f.; ferner EuGH 28.01.2010 - C-406/08 Uniplex - Rn. 39, dazu, dass eine Fristenbestimmung wegen der drohenden Präklusionswirkung hinreichend genau, klar und vorhersehbar sein müsse, um den Erfordernissen der Rechtssicherheit zu genügen).

  • EuGH, 10.09.2009 - C-277/08

    Vicente Pereda - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Anspruch auf

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09
    Nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 10.09.2009 - C-277/08 Vicente Pereda -, RIW 2010, 162 ff., ist § 7 Abs. 3 BUrlG im Licht der Richtlinie 2003/88/EG unionsrechtskonform dahin auszulegen, dass der gesetzliche Anspruch auf vierwöchigen Erholungsurlaub weder auf das Ende des Kalenderjahres noch auf das Ende des Übertragungszeitraums befristet ist.

    Indessen verfängt dieser Einwand schon deswegen nicht, weil nach den EuGH-Urteilen vom 20.01.2009 - C-350/06 Schultz-Hoff - und vom 10.09.2009 - C-277/08 Vicente Pereda - der Ausgangspunkt der BAG-Rechtsprechung, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch gemäß § 7 Abs. 3 BUrlG befristet sei, nicht mehr zu verteidigen ist (vgl. Schlachter RdA 2009, Sonderbeilage zu Heft 5, 33 f.).

  • BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 505/87

    Urlaubsabgeltung als Masseschuld - Urlaubsverweigerung aufgrund betrieblicher

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09
    Allerdings ist in der "Fortschreibung" offenen Resturlaubs nicht ohne Weiteres ein Schuldanerkenntnis zu sehen (BAG 09.02.2989 - 8 AZR 505/87 - Juris Rn. 24 ff., BAG 10.03.1987 - 8 AZR 610/84 - Juris Rn. 17 ff., LAG Schleswig-Holstein 09.05.2007 - 6 Sa 436/06 - Juris Rn. 47 f.).

    Ebenso ist es Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass gegen eine einzelvertragliche Vereinbarung, nach der der Urlaubsanspruch nicht erlöschen soll, keine rechtlichen Bedenken bestehen, weil im Vergleich zum Gesetz diese Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist (BAG 09.02.1989 - 8 AZR 505/87 - Juris Rn. 22, BAG 21.06.2005 - 9 AZR 200/04 - Juris Rn. 23/26 [zur Zulässigkeit der einzelvertraglichen Übertragung bis zum Ende des Folgejahres], vgl. Düwell, JbArbR 37[2000], S. 91; a. A. BAG 23.03.1984 - 7 AZR 323/82 - Juris Rn. 41).

  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09
    In diesem Licht lässt es das Bundesurlaubsgesetz unter Anwendung der herkömmlichen juristischen Methoden der Gesetzesauslegung an der Voraussehbarkeit der Rechtsfolgen fehlen und sagt vor allem nicht dem Gläubiger (Arbeitnehmer), was er zur Vermeidung des Anspruchsverfalls unternehmen muss (Kammer 25.07.2007 - 12 Sa 944/07 - Juris Rn. 41, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06 - Juris Rn. 77-80, vgl. Genenger, a.a.O., S. 34 f.; ferner EuGH 28.01.2010 - C-406/08 Uniplex - Rn. 39, dazu, dass eine Fristenbestimmung wegen der drohenden Präklusionswirkung hinreichend genau, klar und vorhersehbar sein müsse, um den Erfordernissen der Rechtssicherheit zu genügen).
  • EuGH, 24.03.2009 - C-445/06

    Danske Slagterier - Maßnahmen gleicher Wirkung - Gesundheitspolizei -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09
    Damit darf nach dem Grundsatz der Effektivität die Ausübung dieses Anspruchs dem Arbeitnehmer nicht praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert werden (vgl. EuGH 16.07.2009 - C-69/08 Visciano - Rn. 43 ff., EuGH 24.03.2009 - C-445/06 Danske Slagterier - Rn. 62).
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04

    Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09
    Ebenso ist es Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass gegen eine einzelvertragliche Vereinbarung, nach der der Urlaubsanspruch nicht erlöschen soll, keine rechtlichen Bedenken bestehen, weil im Vergleich zum Gesetz diese Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist (BAG 09.02.1989 - 8 AZR 505/87 - Juris Rn. 22, BAG 21.06.2005 - 9 AZR 200/04 - Juris Rn. 23/26 [zur Zulässigkeit der einzelvertraglichen Übertragung bis zum Ende des Folgejahres], vgl. Düwell, JbArbR 37[2000], S. 91; a. A. BAG 23.03.1984 - 7 AZR 323/82 - Juris Rn. 41).
  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 314/97

    Neuberechnung der Dauer des Urlaubs bei Verringerung der Zahl der wöchentlichen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09
    Der Beklagte will damit eine von der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelte Auslegungsmaxime (vgl. BAG 19.04.1994 - 9 AZR 671/92 - Juris Rn. 23, BAG 28.04.1998 - 9 AZR 314/97 - Juris Rn. 33 f.) berücksichtigt wissen.
  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 610/84

    Urlaubsanspruch

  • EuGH, 07.09.2006 - C-484/04

    DER BRITISCHE LEITFADEN ÜBER DIE ARBEITSZEIT VERSTÖSST GEGEN DAS

  • BAG, 27.01.1987 - 8 AZR 579/84

    Berechnung der Urlaubsdauer für Arbeitnehmer

  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 68/08

    Anspruch auf Zahlung eines Ruhegeldes nach Vollendung des 62. Lebensjahres

  • EuGH, 16.07.2009 - C-69/08

    Visciano - Sozialpolitik - Schutz der Arbeitnehmer - Zahlungsunfähigkeit des

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.05.2007 - 6 Sa 436/06

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruchs im laufenden Arbeitsverhältnis durch Zahlung

  • BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 671/92

    Anforderungen für das Entstehen eines Urlaubsabgeltungsanspruch - Befristung

  • LAG München, 03.12.2009 - 4 Sa 564/09

    Urlaubsabgeltung, Schadensersatzanspruch

  • BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 323/82

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Anspruch auf Rückzahlung einer

  • LAG Hessen, 17.08.2016 - 6 Sa 12/16

    Eine vertragliche Vereinbarung auf Übertragung von Urlaub ist nicht begrenzt auf

    Die fortlaufende Erfassung der offenen Urlaubstage in den Gehaltsabrechnungen lässt auf den Vertragswillen schließen, dass kein Verfall von im laufenden Arbeitsverhältnis erworbenen Urlaubs eintreten soll (LAG Düsseldorf - 12 Sa 1512/09 -).

    Dies stehe in Einklang mit der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. BAG vom 18. Oktober 2011 - 9 AZR 303/10; LAG Düsseldorf vom 31. März 2010 - 12 Sa 1512/09 -).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf gehe der Kläger weiterhin davon aus, dass eine einzelvertragliche Vereinbarung über eine zeitlich unbegrenzte Übertragung von Urlaubsansprüchen schon deshalb nicht gegen § 7 Abs. 2 BUrlG verstoßen könne, weil das Bundesurlaubsgesetz selbst keine Befristung des Urlaubsanspruchs auf den 31. Dezember des Kalenderjahres oder den 31. März des Folgejahres enthalte (vgl. BAG Düsseldorf vom 31. März 2010 - 12 Sa 1512/09 - m.w.N.).

    Auch wenn der Arbeitgeber, wie hier die Beklagte, die Personalverwaltung und Lohnbuchhaltung extern vornehmen lässt, muss sie aufgrund ihrer Organisation- und Kontrollpflichten die Handhabung, offene Urlaubsansprüche aufzuaddieren und in den Verdienstabrechnungen auszuweisen, sich zurechnen lassen (vgl. wie hier LAG Düsseldorf v. 31. März 2010 - 12 Sa 1512/09 - Rn. 21).

  • BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 303/10

    Arbeitsvertragliche Regelung der Abgeltung von Urlaub

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 31. März 2010 - 12 Sa 1512/09 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10

    Verjährung von Urlaubsanprüchen

    Der Hinweis auf das "Fristenregime" des § 7 Abs. 3 BUrlG (regimekritisch: Kammer 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09 - Juris Rn. 26 ff.) gibt nichts her, weil die Vorschrift lediglich Erfüllungsmodalitäten regelt und in keiner Weise die Anwendung des gesetzlichen Verjährungsrechts einschränkt.

    Die Kammer hält an der Auffassung fest, dass der Urlaubsanspruch nicht befristet ist (LAG Düsseldorf 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09 - Juris Rn. 25).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - 6 A 2326/12

    Anspruch eines Ruhestandsbeamten auf finanzielle Abgeltung nicht in Anspruch

    Auch das Landesarbeitsgerichts Düsseldorf stelle in seiner Entscheidung vom 31. März 2010 - 12 Sa 1512/09 - unter anderem fest: "(...) Dass den EuGH-Urteilen Konstellationen zugrunde lagen, in denen der Arbeitnehmer aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gehindert war, Urlaub überhaupt (T. -I. ) oder während der Betriebsferien (W. Q. ) zu nehmen, erlaubt keine Verengung des Richtlinienzwecks auf "Erkrankungsfälle".

    vgl. dazu auch BAG, Urteil vom 19. Juni 2012 - 9 AZR 652/10 -, juris, und LAG Düsseldorf, Urteile vom 31. März 2010 - 12 Sa 1512/09 - und vom 2. Februar 2009 - 12 Sa 486/06 - , jeweils juris.

  • LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09

    Urlaubsansprüche und Abgeltungsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis

    b) Die 12. Kammer des LAG Düsseldorf hat in ihrer Entscheidung vom 31.03.2010 (12 Sa 1512/09) die Auffassung vertreten, eine derartige teleologische Reduktion des § 7 Abs. 3 BurlG beschränkt auf Fälle der krankheitsbedingten Nichtinanspruchnahme des Urlaubs verstoße gegen EU-Recht.
  • LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 12 Sa 1832/10

    Urlaubsabgeltung bei längerer Erkrankung; unbefristeter Urlaubsanspruch über das

    Die Kammer sieht dies anders (LAG Düsseldorf 20.09.1989 - 12 Sa 945/89 - LAGE Nr. 2 zu § 7 BUrlG Übertragung, seither ständig, zuletzt 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09 - Juris Rn. 25 ff. = ZInsO 2010, 1107 und 18.08.2010 - 12 Sa 650/10 - Juris Rn. 45 ff. = ZMV 2011, 56; zur Kontroverse allgemein Abele, EuZW 2009, 152).

    Beide Rechtsschutzmöglichkeiten bieten keinen sicheren und zumutbaren Weg zur rechtzeitigen Anspruchsverwirklichung (LAG Düsseldorf 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09 - Juris Rn. 33, LAG Düsseldorf 02.02.2009 - 12 Sa 485/06 - Juris Rn. 61 ff.).

  • LAG Düsseldorf, 12.01.2011 - 12 Sa 1411/10

    Fortbestehendes Arbeitsverhältnis bei einvernehmlicher Abstellung eines leitenden

    So unterscheidet sich der innerhalb des Unternehmens vollziehende Aufstieg des leitenden Angestellten zum unmittelbaren Organvertreter (GmbH-Geschäftsführer) oder zum mittelbaren Vertreter des Unternehmens (Geschäftsführer der Komplementär GmbH einer KG [vgl. OLG Hamm 08.10.2009 - 18 W 57/08 - Juris Rn. 54]) erkennbar von dem Fall, in dem die Obergesellschaft einen bei ihr tätigen leitenden Angestellten zur Wahrnehmung der Funktion des Geschäftsführers in Tochtergesellschaften abstellt (zu einer solchen Konstellation auch: BAG 27.11.2008 - 2 AZR 193/07 - Juris Rn. 29, ferner Kammer 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09 - Juris Rn. 2).
  • ArbG Wesel, 30.03.2011 - 3 Ca 2345/10

    Eingruppierung , § 7 ERTV für die Ziegelindustrie im Gebiet der Bundesrepublik

    Sie sind jedoch für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten von Bedeutung (vgl. BAG vom 15.09.2009 - 3 AZR 173/08 in DB 2010, 170; BGH vom 16.06.2009 - XI ZR 145/08 in WM 2009, 1643; BGH vom 16.03.2009 - II ZR 68/09 in NZA 2009, 613; BGH vom 22.03.2002 - V ZR 405/00 in NJW 2002, 2102; LAG E. vom 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09 in ZTR 2010, 381-382; Palandt/Ellenberger § 133 BGB Rdnr. 6b).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.02.2011 - 7 Sa 324/10

    Die Klage auf Zahlung "verfristeter" Ansprüche auf Urlaubsabgeltung bietet

    Es wird in der Folge der EuGH-Entscheidung in der Literatur über den Fall der fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit hinaus ein vollständiger Wegfall der Befristung des Urlaubsabgeltungsanspruchs auf das Kalenderjahr befürwortet (HWK/Schinz 4. Auflage § 7 BUrlG Rn.108a mwN), in der Rechtsprechung zT weitergehend auch für den Urlaubsanspruch insgesamt (LAG Düsseldorf 31. März 2010 - 12 Sa 1512/09, LAGE § 7 BUrlG Abgeltung Nr. 25; anhängig beim BAG unter 9 AZR 303/10).
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